BEM-Modular

 


                   Willkommen bei Ihrem Ansprechpartner für ein individuelles BEM

In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist das Thema "Arbeit und Gesundheit" bei vielen Unternehmen in den Fokus gerückt und gehört oftmals bereits zu einer modernen Unternehmeskultur dazu. Dennoch gibt es viele Hürden bzw. unter-schiedliche Ansichten wenn es um den Umgang mit dem Thema "Arbeit und Gesundheit" geht.

Doch warum ist es oftmals schwierig und warum reicht nicht eine Lösung oder ein Angebot für alle?       

Die Arbeitswelt ist bunter und vielfältiger geworden. In der Soziologie wird dies als Disversität bezeichnet und bedeutet im Zusammenhang mit einem Unternehmen betrachtet, dass die Belegschaft sich in Bezug auf Kultur (Ethnie), Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Religion unterscheidet. Folglich ist auch der Umgang mit den Stellenwerten Arbeit und Gesundheit sehr unterschiedlich in der Wahrnehmung der einzelnen Mitarbeiter und bedarf unternehmensseitig einer individuellen Betrachtung. Insbesondere wenn das Thema Gesundheit und Arbeit in eine Schieflage  geraten ist und eine längere Arbeitsunfähigkeit die Folge ist bzw. sich evtl. ankündigt.

Was hat das mit einem BEM zu tun und warum sollten Sie sich für ein externes BEM und/oder eine Betriebliche Suchtberatung entscheiden?

 Gesetzliche Verpflichtung

Gemäß §167 Abs. 2 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind Sie als Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht dazu angehalten, allen Mitarbeitern ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sobald in den letzten 12 Kalendermonaten (rollierende Rechnung) eine Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen (amStück oder mit Unterbrechungen) eingetreten ist. Ferner steht es Ihnen frei, BEM auch präventiv den Mitarbeitern anzubieten.

Vorgaben und Freiheiten

Der Gesetzgeber hat gewisse Vorgaben auferlegt, welche eingehalten werden müssen, damit es sich um ein rechtswirksames und ordnungsgemäßes BEM handelt. Angefangen von einem adäquaten Anschreiben, bis hin zu der Einbeziehung der entsprechenden Fachstellen (Integrationsamt etc.), gilt es zu beachten. Darüber hinaus kann jedoch jeder Arbeitgeber das BEM Verfahren individuell und bedarfsorientiert anpassen und eine praxisorientierte Struktur einführen. Ohne fachliche Exterpise ist dies jedoch oft schwierig und mit vielen Falltüren verbunden.

Ziele von einem BEM-Verfahren

  • die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
  • die Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit und
  • die Erhaltung des Arbeitsplatzes

Jurischtisch gesehen ist das letzte Ziel etwas ungenau formuliert; es geht nicht um den konkreten Arbeitsplatz, sondern um die Erhaltung des Arbeitsvertrages. Folglich kann auch eine sinnvolle Versetzung zur Satbilisierung des Arbeitsvertrages beitragen.

Diese Ziele unterscheiden sich deutlich von denen eines klassischen  Krankenrückkehrgespräches, welches vom Mitarbeiter oftmals als "Druckaufbau" empfunden wird und nicht als "Hilfestellung". 

Warum eine externe Lösung:

  • Die Akzeptanz eines neutralen externen BEM-Koordinators liegt deutlich höher als die eines internen, denn ein erfolgreiches BEM lebt von Vertrauen.
  • Externe Lösungen sind für den Arbeitgeber deutlich besser kalkulierbar. Sie wissen nicht, wieviel Aufwand Ihnen ein BEM-Fall bereiten wird, für uns ist es eine Mischkalkulation.
  • Fachliche Expertise und Nutzung von vorhandenen Netzwerken. Link zu Best Practice
  • Rechtssicherheit bei der Durchführung des BEM-Prozesses.


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