BEM-Modular

 


Auf dieser Seite werden wir Ihnen in regelmäßigen Abständen Fälle vorstellen, welche einen kleinen Einblick über unsere tägliche Arbeit in der Praxis verschaffen soll.

Darüber hinaus möchten wir auf die ein oder anderen Gegebenheit aufmerksam machen, um Sie zum nachdenken anzuregen.

Fakt: Nicht selten kann das BEM Verfahren auch dazu führen, dass bisher noch nicht genutze Rehabilitationsmaßnahmen beantragt und eingeleitet werden. Bis heute hat ein beachtlicher Teil derjenigen, deren Erwerbsminderung von der Rentenversicherung festgestellt wird, keine rechtzeitige Rehabilitationsmaßnahme beantragt. Es gehört zu den Zwecken des BEM-Verfahrens, dass sozialrechtliche Möglichkeiten rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Das BAG hat daher 2014 explizit entschieden, dass im BEM Verfahren auch auf ungenutzte Rehabilitationsmöglichkeiten zu verweisen ist. (BGA 20.11.2014 - 2AZR 755/13, NZA 2015, 612.

Des Weiteren besteht ein wichtiger Zweck des BEM Verfahrens darin, dass in verschiedenen Betrieben noch unbekannte sozialrechtliche Möglichkeiten wahrgenommen werden, mit denen eine Stabilisierung der Beschäftigung erleichtert werden kann. Hierunter fallen zum Beispiel Zuschüsse in Form einer personellen Unterstützung oder eines Beschäftigungssicherungszuschusses.